Förderprogramm: Energieeffizienz in Unternehmen
Staatliche Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Neuanschaffungen bzw. energetische Optimierungen von industriellen und gewerblichen Anlagen sowie Prozessen.
Die technologieoffene Förderung soll zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen und insgesamt den Energieverbrauch in Unternehmen reduzieren.
Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese, wie z. B. VALCO-Systeme, hocheffizient sind.
Wer und mit wie viel wird gefördert?
Bis zu 40 % der Kosten für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €.
Bis zu 30 % der Kosten für Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern.
Optimierung oder Neuanschaffung technischer Systeme:
Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. €.
Voraussetzung:
Voraussetzung ist jeweils ein unternehmensindividuelles Konzept durch einen zugelassenen Energieberater.
Auch die Kosten für einen Energieberater können in dem Gesamtinvest gefördert werden.
Bei Beauftragung über uns erfolgt eine Kostenabrechnung erst NACH dem Genehmigungsbescheid.
Wie und wo beantragen?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen worden ist.
Informationen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter folgendem Link bezogen werden:
Förderung von Querschnittstechnologien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nachweisverfahren
Die Überprüfung der technischen Effizienzkriterien der installierten Produkte erfolgt in der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter sowie ggf. über technische Prüfberichte von Sachverständigen.
Der Nachweis der Effizienzkriterien ist dem Verwendungsnachweis beizufügen.
Fördergegenstand:
Elektrische Motoren und Antriebe
raumlufttechnische Anlagen
Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung
entsprechend der Verordnungen:
ERP 2009/125/EG – umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
Durchführungsverordnung Motoren 640/2009- 327/2011 – umweltgerechte Gestaltung von angetriebenen Motoren.
Was kann bei Entstaubungsanlagen gefördert werden?
- Ersatz alter Filteranlagen oder Abluftventilatoren durch neue Filteranlagen, die statt Abluft, jetzt im Umluftbetrieb genutzt werden:
- Einsparung von Heizenergie
- Nachrüstung von Filteranlagen mit einer Unterdruckregelung über einen Frequenzumrichter.
- Nachrüstung von Filteranlagen mit einer Start/Stopp-Automatik
- Einsparung von elektrischer Energie durch bedarfsgerechte Regelung der Leistung. Dies führt auch zusätzlich zu einer Verlängerung der Filterstandzeit und einem reduzierten Verschleiß der Komponenten.